21.09.2020
Für den Fall der Fälle
VARIANTEN FÜR EINEN EINGESCHRÄNKTEN SCHULBETRIEB
a) Gesundheitsamt schickt einige Klassen und Lehrer in Quarantäne
- Für Klassen in Quarantäne gelten die unter Punkt c) „Schulschließung“ aufgeführten Beschulungshinweise
- Je nachdem, wie viele Lehrer von der Quarantäne betroffen sind, kann die Schulleitung weitere Klassen in das Distanzlernen schicken, so dass für möglichst viele Klassen der Schule - mit den verfügbaren Lehrkräften - Präsenzunterricht erfolgen kann
b) Durch hohe Corona-Fallzahlen muss der Mindestabstand zwischen Schülern wieder eingehalten werden
- Schüler/innen lernen eine Woche (von Montag bis Freitag) in der Schule und anschließend zwei Wochen zuhause (Modell: A- , B- und C-Wochen)
- Die Klassenlehrer teilen ihre Klassen in A-, B- und C-Gruppen ein; im Falle eines eingeschränkten Betriebs beginnen die A-Gruppen
- Für Klassen im Distanzlernen gelten die unter Punkt c) „Schulschließung“ aufgeführten Beschulungshinweise
c) Schulschließung
- Das Lernen erfolgt ausschließlich zuhause im Umfang des regulären Stundenplanes, angeleitet durch die Fachlehrer mittels webbcloud
- Schüler können Kontakt zu ihren Lehrern über die Dienst-Mail aufnehmen (ggf. auch telefonisch über das Schulsekretariat)
- Schülerarbeiten aus dem Distanzlernen können bewertet werden, wenn die eigenständige Schülerleistung erkennbar ist
- Schüler, die keine Rückmeldung zu Aufgaben geben, bei denen dies gefordert ist, und auch telefonisch nicht erreicht werden können, werden dem Schul- und Jugendamt gemeldet
Sollten o.g. Einschränkungen im Schulbetrieb erforderlich werden, erfolgt auf der Homepage eine entsprechende Information.