30.06.2022
Hinweise zur 1. Schulwoche – CORONA-Schutzwoche
In der Zeit vom 22. bis 26. August 2022 darf das Schulgelände nur betreten, wer eine dieser drei Bedingungen erfüllt:
- den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus führen kann
- im Besitz eines gültigen Genesenennachweises ist
- Montag, Mittwoch und Freitag eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis nachweisen kann
- Tests wurden in der letzten Schulwoche im SJ 21/22 ausgegeben
- Die Bescheinigung zur Bestätigung des negativen Testergebnisses finden Sie hier:
Bescheinigung-negatives-Testergebnis [PDF-Dokument: 870 kB]
- Die Einverständniserklärung zur ausnahmsweisen Testdurchführung in der Schule (nur in begründeten Fällen möglich) finden Sie hier:
Ausnahmsweise-Testdurchführung-in-Schule [PDF-Dokument: 1.5 MB]
Hinweis zum ÖPNV (auch über die Schutzwoche hinaus):
In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
Für die Altersgruppe von 7. bis einschließlich 14. Lebensjahr ist jede Art der Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.
[https://www.vbb.de/fahrinformation/sicher-unterwegs-in-bus-und-bahn; Stand: 20.08.22]